Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
- Anmeldung:
Anmeldungen zu unseren Kursen können persönlich, telefonisch und schriftlich erfolgen und sind verbindlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Eltern erhalten von der Schwimmschule eine Anmeldebestätigung in elektronischer oder schriftlicher Form. Es gibt keine Kurserinnerung.
- Zahlungsbedingungen:
Die gesamte Kursgebühr ist grundsätzlich vor Kursbeginn fällig und wird per Lastschrift eingezogen.
- Abmeldungen:
Abmeldungen bzw. Kündigungen können nur bis höchstens 7 Tage vor Kursbeginn berücksichtigt werden (bei Gruppenkursen). Bei Kindergartenkursen ist eine Stornierung bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Die Stornierung muß schriftlich erfolgen. Stornierungskosten betragen 99€. Bei späteren Abmeldungen bzw. Kündigungen fällt die volle Kursgebühr an.
- Gesundheit:
Grundsätzlich müßen Kinder zur Teilnahme am Schwimmunterricht sportgesund sein. Das heißt u. a. es dürfen keine schweren Erkrankungen, Erkältungen, Organschäden, Infektionen oder ansteckende Krankheiten vorliegen. Die Eltern bestätigen dies mit Anmeldung des Kindes.
Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wird von der Schwimmschule nicht verlangt. Allerdings wird eine ärztliche Untersuchung im Hinblick auf die Teilnahme des Kindes am Schwimmunterricht dringend empfohlen.
- Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers:
Die Schwimmschule Wasserratte ist grundsätzlich nicht verpflichtet, bei Nichterscheinen des Kursteilnehmers zu den gebuchten Kursen die Kursgebühr zurückzuerstatten. Bei nachgewiesener Erkrankung über die gesamte Kursdauer ab der 1. oder 2. Stunde (z.B. durch ärztliches Attest) erhält der Kursteilnehmer eine Gutschrift für einen folgenden Kurs, je nach Verfügbarkeit durch die Schwimmschule. Ein Anspruch auf Nachholen versäumter Stunden besteht grundsätzlich nicht. Jedoch bemüht sich die Schwimmschule für Fehlstunden, die durch mindestens 7 Tage vor Kursbeginn bekanntgegebenen Urlaubs der Eltern entstehen, Nachholtermine zu finden. Dies ist nur in Kursen möglich, in denen freie Plätze zur Verfügung stehen. Nachholtermine werden nur angeboten, wenn das Kind entschuldigt gefehlt hat.
Wurde ein Termin für Nachholstunden vergeben, dieser aber nicht wahrgenommen, kann kein neuer Termin vereinbart werden.
- Absage des Kurses durch die Schwimmschule:
Im Fall einer Verhinderung der Schwimmschule Waßerratte, die Kurßtunde durchzuführen (z. B. technische Defekte, Krankheit oder andere zwingende, nicht vorhersehbare Ereigniße) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Der Schwimmschule Waßerratte steht es jederzeit frei, einen Kursleiter ohne Vorankündigung auszutauschen.
- Aufsichtspflicht:
Die Aufsichtspflicht auf den Weg zum Kursort bis Kursbeginn und nach Beendigung des Kurses obliegt allein den Eltern oder einer zum Bringen und Abholen berechtigten Begleitperson.
Falls der Abholservice in Anspruch genommen wird, beginnt die Aufsichtspflicht der Schwimmschule mit dem Einstieg des Kindes in das Transportfahrzeug und endet nach dem Kurs am vereinbarten Haltepunkt des Transportfahrzeugs mit übergabe des Kindes an die Eltern oder einer zum Bringen und Abholen berechtigten Begleitperson.
Die Eltern sind verpflichtet, das Kind pünktlich zu Bringen und Abzuholen.
Sollen andere Personen als die Eltern das Kind abholen, ist im Voraus eine schriftliche Erklärung an die Schwimmschule erforderlich. Die abholberechtigte Person hat sich beim ersten Kontakt beim Personal der Schwimmschule vorzustellen und sich auszuweisen.
- Haftung:
Für die Kinder besteht während der Aufsichtspflicht der Schwimmschule Versicherungßchutz durch die Haftpflichtversicherung der Schwimmschule.
Die Schwimmschule übernimmt keine Haftung für vorsätzlich oder grob fahrläßig verursachten Verlust oder Beschädigung von Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen des Kindes, insbesondere Schmuck, Brille, Spielzeug etc. Den Eltern wird empfohlen, ihrem Kind keine wertvollen Dinge während des Besuchs der Schwimmschule zu überlaßen und alles zu beschriften. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. Es wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Eltern und Begleitpersonen nutzen das Schwimmbad auf eigene Gefahr.
- Kurstermine und Ferienzeiten:
Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, den Kursbeginn zu verschieben, wenn für einen Kurs nicht die entsprechende Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde.
Es wird empfohlen sich über unser Büro oder unsere Internetseite über aktuelle Kurstermine oder Terminänderungen zu informieren.
- Verhalten im Bad:
Die Hausordnung des jeweiligen Schwimmbades ist zu beachten. Das Schwimmbad darf nur in Anwesenheit der Kursleitung betreten werden. Den Weisungen des Personals des Schwimmbades sowie den Weisungen von Mitarbeitern der Schwimmschule ist unbedingt Folge zu leisten. Bei erheblichem Fehlverhalten und grober Nichtbefolgung von Weisungen ist die Schwimmschule berechtigt, ein Kind vom Kurs auszuschließen. In diesem Fall werden keine Kosten erstattet. Soweit kein Fahrservice gebucht wurde tragen die Erziehungsberechtigten dafür Sorge, daß die Kinder vor und nach dem Unterricht nicht ins Wasser gehen.